Unterhaltsvorschuss
Auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder von alleinerziehenden Mütter oder Väter Anspruch, wenn kein Unterhaltsbeitrag geleistet bzw. nicht geleistet werden kann. Zudem muss das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Der Unterhaltsvorschuss ist nach den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen eine staatliche Leistung die für Kinder gewährt wird, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Leistung wird höchstens 72 Monate gewährt.
Kontakt
Telefon: 030 90297-5273
Adresse des Dienstgebäudes:
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Jugendamt Treptow-Köpenick
Unterhaltsvorschuss
Groß-Berliner Damm 154
12489 Berlin