Regelhebamme
Während der Schwangerschaft und kurz nach der Geburt können viele Fragen und Probleme auftreten, bei der Sie fachspezifische Unterstützung und Beratung einer Hebamme benötigen. Dabei besteht für die Hebammenhilfe in Deutschland ein gesetzlicher Anspruch, so dass die Hebamme ihre Leistungen direkt bei den gesetzlichen Krankenkasse oder beim Sozialamt abrechnen kann.
Die Hebammenversorgung umfasst:
- Beratungen und Informationen rund um die Schwangerschaft und Geburt
- Schwangerenvorsorge
- Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
- Durchführung von Geburtsvorbereitungskursen
- Geburtshilfe
- Wochenbettbetreuung (in der bis Regel bis 8 Wochen nach der Geburt ggf. bis zu 12 Wochen danach)
- Stillberatung
- Rückbildungskurse
Hier finden Sie eine Regelhebamme in Ihrer Nähe: www.hebammensuche.de oder https://www.gkv-spitzenverband.de/service/hebammenliste/hebammenliste.jsp